Ein Hinweisgebersystem dient den Mitarbeitenden von HMS sowie Geschäftspartnern, Kunden und weiteren Stakeholdern als zentrale Anlaufstelle, um auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Hinweisgeber (Whistleblower) sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut haben, mit ihren Hinweisen Missstände aufzudecken.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bezieht sich auf die Meldung von Missständen im Bereich des EU-Rechts und nationalen Rechts. Das Gesetz gilt unter anderem für Meldungen und Offenlegungen von Informationen über
Eine vollständige Liste der möglichen Meldungen und Offenlegungen findet sich in § 2 HinSchG.
Der Hinweisgeber ist gemäß § 33 HinSchG nur geschützt, wenn er zum Zeitpunkt der Meldung oder Offenlegung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die gemeldeten oder offengelegten Informationen der Wahrheit entsprechen, und die Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, oder die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung oder Offenlegung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass dies der Fall sei.
Eine Meldung ist per E-Mail, Telefon, Post oder durch ein persönliches Treffen möglich.
E-Mail: hinweisgebersystem(at)analytical-software.de
Tel.: +49 6221 6051 -140 (Elisabeth Kohm) oder -168 (Melanie Fuchs)
Post: vertraulich z.H. Frau Elisabeth Kohm oder z.H. Frau Melanie Fuchs
Auch anonyme Meldungen sind möglich. Dabei sollte eine Form gewählt werden, bei der Rückfragen und Rückmeldungen durch HMS möglich sind, z.B. per (anonymer) E-Mail.
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