Melden von Missständen und Hinweisgeberschutz

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Ein Hinweisgebersystem dient den Mitarbeitenden von HMS sowie Geschäftspartnern, Kunden und weiteren Stakeholdern als zentrale Anlaufstelle, um auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Hinweisgeber (Whistleblower) sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut haben, mit ihren Hinweisen Missstände aufzudecken.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bezieht sich auf die Meldung von Missständen im Bereich des EU-Rechts und nationalen Rechts, wenn es sich um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten handelt,

  • die im öffentlichen Interesse sind liegen (z.B. Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Vergabebetrug, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz),
  • oder die den Schutz des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer oder ihrer Vertretungsorgane gefährden (§ 2 Abs. 1 HinSchG).

Nicht in den Schutzbereich fallen hingegen Meldungen über sonstiges Fehlverhalten, das nicht gegen Rechtsnormen verstößt, z.B. Verstöße gegen HMS-interne Compliance-Regelungen, wie z.B. Datenpannen, Diebstahl, Beschädigung von Unternehmenseigentum oder Arbeitszeitbetrug.
Der Hinweisgeber ist nur geschützt, wenn er konkrete Anhaltspunkte liefern kann. Ein bloßes Gerücht reicht nicht aus.
Der Hinweisgeber genießt keinen Schutz

  • bei vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtigen Informationen über Verstöße
  • wenn Informationen bereits vollständig öffentlich bekannt sind und
  • bei Spekulationen/Gerüchten.

Auf welchen Wegen ist eine Meldung möglich?

Eine Meldung ist per E-Mail, Telefon, Post oder durch ein persönliches Treffen möglich.
E-Mail: hinweisgebersystem@analytical-software.de
Tel.: +49 6221 6051-140 (Elisabeth Kohm)
Post: vertraulich z.H. Frau Elisabeth Kohm

Auch anonyme Meldungen sind möglich. Dabei sollte eine Form gewählt werden, bei der Rückfragen und Rückmeldungen durch HMS möglich sind, z.B. per (anonymer) E-Mail.