Beratung vereinbaren
|
Beratung vereinbaren

Melden von Missständen und Hinweisgeberschutz

 

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Ein Hinweisgebersystem dient den Mitarbeitenden von HMS sowie Geschäftspartnern, Kunden und weiteren Stakeholdern als zentrale Anlaufstelle, um auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Hinweisgeber (Whistleblower) sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut haben, mit ihren Hinweisen Missstände aufzudecken.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bezieht sich auf die Meldung von Missständen im Bereich des EU-Rechts und nationalen Rechts. Das Gesetz gilt unter anderem für Meldungen und Offenlegungen von Informationen über

  • Verstöße, die strafbewehrt sind,
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
  • sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, wie z.B.
  • Geldwäschevorschriften, Vorgaben zur Produktsicherheit, zum Umweltschutz, zum Verbraucherschutz und lauterem Wettbewerb, zum Datenschutz, zur Sicherheit in der Informationstechnik.

Eine vollständige Liste der möglichen Meldungen und Offenlegungen findet sich in § 2 HinSchG.

Der Hinweisgeber ist gemäß § 33 HinSchG nur geschützt, wenn er zum Zeitpunkt der Meldung oder Offenlegung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die gemeldeten oder offengelegten Informationen der Wahrheit entsprechen, und die Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, oder die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung oder Offenlegung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass dies der Fall sei.

Auf welchen Wegen ist eine Meldung möglich?

Eine Meldung ist per E-Mail, Telefon, Post oder durch ein persönliches Treffen möglich.

E-Mail: hinweisgebersystem(at)analytical-software.de
Tel.: +49 6221 6051 -140 (Elisabeth Kohm) oder -168 (Melanie Fuchs)
Post: vertraulich z.H. Frau Elisabeth Kohm oder z.H. Frau Melanie Fuchs

Auch anonyme Meldungen sind möglich. Dabei sollte eine Form gewählt werden, bei der Rückfragen und Rückmeldungen durch HMS möglich sind, z.B. per (anonymer) E-Mail.

© 2024 HMS Analytical Software
chevron-down